Örtlicher Personalrat
Beschäftigte haben Rechte, die durch die Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Die Aufgabe von Personalräten ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten bestehende Gesetze und rechtliche Regelungen eingehalten und Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.
Der Personalrat muss und soll die Interessen und Belange der Beschäftigten bei der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse vertreten. Er hat dafür einen gesetzlichen Auftrag, der im Landespersonalvertretungsgesetz festgelegt ist und der dem Personalrat entsprechende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gibt.
Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten dazu legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen.