Förderverein
Gemeinsam für eine starke Schulgemeinschaft
Der Förderverein der Valckenburgschule Ulm trägt durch finanzielle und ideelle Hilfe dazu bei, schulische Projekte, Veranstaltungen und Anschaffungen zu realisieren, die über das reguläre Budget hinausgehen.
Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf der Förderung schulischer, kultureller und künstlerischer Aktivitäten, um allen Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Bildungsmöglichkeiten zu bieten.
Wir freuen uns über jede Unterstützung und laden Sie herzlich ein, Mitglied zu werden!
Wofür wir uns einsetzen
- Schullandheim-, Studienfahrt- und Lerngangfinanzierung für einzelne Schülerinnen und Schüler
- Lehrmittel und Fortbildungen
- Besondere Schulprojekte und Unterrichtsaktivitäten
- Arbeitsgemeinschaften und Begabtenförderung
- SMV-Projekte
- Schulfeste, Theateraufführungen und sonstige kulturelle Veranstaltungen
- Jahrbuch
- Finanzierung des Theaterhofs
- Bereitstellung von Aufenthaltsmöglichkeiten für die Schüler und Schülerinnen während ihrer Freistunden und Mittagspausen
Wenn Sie unsere Hilfe brauchen
Wann immer Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie auf die Hilfe des Fördervereins angewiesen sind, können Sie sich an uns wenden, egal ob Sie Mitglied des Fördervereins sind oder nicht!
Eine formlose Email mit den wichtigsten Informationen (Welche Form der Unterstützung wird wann wofür benötigt?) genügt.
Warum wir Ihre Unterstützung benötigen
Ihre Spende oder Ihre Mitgliedschaft hilft, die erfolgreiche Arbeit des Fördervereins der Valckenburgschule fortzusetzen, weil
- die Finanznot der öffentlichen Schulträger den Etat der Schulen einschränkt.
- die Valckenburgschule im Gegensatz zu gewerblichen und kaufmännischen Schulen keine finanziellen Sponsoren hat.
- unser Wirken positive Veränderungen im Schulalltag entfalten hilft.
Wie Sie unterstützen können
Sie können unsere Schulgemeinschaft durch Ihre Mitgliedschaft oder durch eine einmalige Zuwendung auf das Konto des Fördervereins der Valckenburgschule unterstützen.
Wir sind wegen Förderung der Bildung, Kunst und Kultur nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ulm, Steuernummer 88042/31507 von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit und aufgrund des gemeinnützigen Zweckes berechtigt Spendenbescheinigungen nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.5 bzw. 7 AO und § 50 Abs. 1 ESTDV auszustellen.
(Bei Zuwendungen bis zum Betrag vom 200,- € ist ein „vereinfachter Nachweis“ durch Buchungsbestätigung bzw. Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt ausreichend.)